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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Entgegenstehende Konditionen des Kunden werden auch ohne Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Vertragsabschluss

Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang wird durch die Leistungsbeschreibung von Stephan Salamon festgelegt; ergänzend gelten diese Bedingungen. Stephan Salamon behält sich die Berücksichtigung, durch rechtliche oder technische Normen bedingter, Abweichungen vor. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages.

Lieferung, Installation, Gefahrübergang

Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Beginn der IBS die Voraussetzungen entsprechend der Leistungsbeschreibung zu schaffen. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen. Verzögert Streik, höhere Gewalt oder ein Ereignis, auf das Stephan Salamon keinen Einfluss hat, die Lieferung, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Bei Versendung geht die Gefahr mit der Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Versand- und Verpackungskosten gehen zulasten des Kunden.

Abnahme, Funktionsprüfung, Gewährleistung

Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders vereinbart, wird der Kunde die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen unverzüglich nach IBS testen. Nach Abschluss der Funktionsprüfung bestätigt der Kunde in einem die getesteten Funktionen umfassenden Abnahmeprotokoll die Mängelfreiheit zum Abnahmezeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine 12-monatige Gewährleistung von Stephan Salamon für die Software. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf äußeren, von Stephan Salamon nicht beeinflussbaren Umständen beruhen. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Fehler und Ursachen erleichtern und Wiederholungsläufe abkürzen. Bei nach Abnahme auftretenden Mängeln kann der Kunde von Stephan Salamon Mängelbeseitigung verlangen. Gewähr­leistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Nach Eingang der Mängelrüge wird Stephan Salamon nach eigener Wahl Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen. Hält Stephan Salamon während der Gewährleistungsfrist die Durchführung der Änderungen an der Anlage oder den Geräten des Kunden für erforderlich, hat der Kunde sie zuzulassen, soweit ihm hierdurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung von Stephan Salamon Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Für Software, die von Unterlieferanten bezogen wird, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, die zwischen Stephan Salamon und dem Unterlieferanten besteht. Gewährleistungsansprüche können nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Übernimmt Stephan Salamon eine Wartungsverpflichtung, so sind für den Zeitraum der Gewährleistungspflicht nur diejenigen Maßnahmen einer Fehlerbeseitigung zu vergüten, die nicht unter die Gewährleistung fallen.

Preise, Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Leistungsbeschreibung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit in der Leistungsbeschreibung kein Festpreis vereinbart wurde, nach zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Stephan Salamon berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von Stephan Salamon anerkannter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Programme und Dokumentationen im Eigentum von Stephan Salamon. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gilt der Vorbehalt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen.

Haftung

Für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung ist die Haftung von Stephan Salamon auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Stephan Salamon haftet in keinem Fall für nicht vorhersehbare Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Stephan Salamon haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Schulung des Anwenders - hätte verhindern können.

Geheimhaltung, Sicherheit

Stephan Salamon verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen des Kunden vertraulich zu behandeln.

Allgemeine Bestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen von Stephan Salamon ist deren Geschäftssitz. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.